für adconnector.com

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Registrierung; Voraussetzungen der Beauftragung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle über die Internetpräsenz adconnector.com bzw. deren Subdomains und Unterseiten sowie den Onlineshop der AdConnector GmbH, Katharinenstraße 24, 10711 Berlin, Deutschland, geschlossenen Verträge zwischen AdConnector GmbH und Ihnen als Käufer / Besteller / Auftraggeber (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“).

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln ausschließlich das Schalten einer oder mehrerer Anzeigenkampagnen im Rahmen der unter Ziffer 2. genannten Werbeplattformen (nachfolgend „Werbeplattformen“) durch AdConnector für den Kunden.
  2. Die von AdConnector unterstützten Werbeplattformen sind Google Ads mit deren Werbemöglichkeit wie Google Search, Google Display und Google Shopping Ads. Google Search, Google Display und Google Shopping Ads sind Werbemöglichkeiten der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (nachfolgend: „Google“). Das Angebot weiterer Werbeplattformen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Taboola, X und TikTok) ist möglich.
  3. Soweit AdConnector auch das Schalten von Anzeigen auf weiteren reichweitenstarken Werbeplattformen wie Microsoft Advertising anbietet und der Kunde dies beauftragt, gelten diese AGB entsprechend, soweit keine spezielleren Regelungen dafür getroffen werden. Dasselbe gilt für das Bewerben mit Hilfe von Plattformen und Technologien Dritter z.B. im Bereich Retargeting o.ä.
  4. Die Registrierung des Kunden auf https://adconnector.com und seine Beauftragung zur Schaltung von Anzeigen auf genannten Werbeplattformen erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. AGB des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn AdConnector den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
  5. Die Registrierung des Kunden auf https://adconnector.com ist Voraussetzung für die Beauftragung von AdConnector. Bei der Registrierung wird ein Kundenkonto angelegt, in welches sich der Kunde durch Angabe eines Benutzernamens und eines Passworts einloggen kann. Das Passwort ist Dritten gegenüber geheim zu halten. Die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse des Kunden wird im Falle der Beauftragung auch zur Kommunikation im Rahmen der Vertragsdurchführung verwendet. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zum Download über das Kundenkonto zu (siehe 10 Abs. 2).
  6. Der Kunde versichert, die Beauftragung nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.

2. Vertragsgegenstand

  1. AdConnector gestaltet, schaltet und optimiert im Rahmen der Werbeplattformen oder anderer reichweitenstarker Werbeplattformen Anzeigenwerbung (d.h. textliche und grafische Werbung in jeglicher Form im Internet) für den Kunden und verwaltet entsprechende Kampagnen. Die Platzierung erfolgt technisch i.d.R. über eine Schnittstelle zu den Werbeplattformen (API). Der Kunde beauftragt diese Dienstleistungen von AdConnector.
  2. Grundlage der Dienstleistungen von AdConnector sind die Werbeplattformen, deren Funktionsweise in 4. beschrieben ist. AdConnector wird zur Erbringung seiner Dienstleistungen für den Kunden bei den Werbeplattformen im Namen von AdConnector ein Konto für die Nutzung der Werbeplattformen einrichten, welches mit einem speziellen Konto (nämlich dem sog. MCC-Konto) von AdConnector verknüpft ist und hierüber durch AdConnector verwaltet wird. Alternativ kann der Kunde sein bestehenden Account je Werbeplattform mit AdConnector verknüpfen, so dass AdConnector bestehende Accounts des Kunden optimiert, verwaltet, und/oder erweitert.
  3. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und AdConnector zustande (in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrags über Dienstleistungen). Für Agenturen oder sonstige Dienstleister, die AdConnector für die Erbringung ihrer eigenen Dienstleistung für deren Kunden nutzen möchten, ist eine gesonderte Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen.
  4. AdConnector erbringt seine Marketing-Leistungen (siehe 4.) für den Kunden auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Insbesondere werden automatisch von der Webseite oder aus Schnittstellen der Shopsysteme des Kunden diese ausgelesen (siehe 5. Abs. 1). AdConnector wird vom Kunden überlassene personenbezogene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden; nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung: https://adconnector.com/datenschutz.
  5. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber AdConnector, für die Dauer des zwischen ihm und AdConnector bestehenden Vertrags nicht in einem zusätzlichen Konto dieselben Produkte oder Dienstleistungen mit derselben Anzeigenwerbung zu bewerben, insbesondere nicht Paid Advertising doppelt auf eine URL zu schalten.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von AdConnector kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung (einschließlich Werbeslogans, grafischer Werbung und/oder Anzeigen- oder Marketing-Kampagnen) selber zu Werbezwecken zu nutzen.

3. Leistungen von AdConnector

  1. AdConnector legt kundenspezifische Anzeigen-Kampagnen für den Kunden an, formuliert die Anzeigentexte, gestaltet ggf. Werbebanner und stellt diese bei den Werbeplattformen über Schnittstellen oder Einbuchungen ein. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeigen orientiert sich AdConnector an den Inhalten auf der vom Kunden angegebenen Zielseite – in der Regel der Webauftritt bzw. Onlineshop des Kunden – oder an den sonst vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen (siehe 5. Abs. 1). Wenn bei wörtlicher Übernahme der Keywords, die vom Kunden bereitgestellt oder auf der Basis der von ihm bereitgestellten Informationen ermittelt wurden, aufgrund der großer Verbreitung dieser Keywords die Chancen einer Einblendung der Anzeige nach der begründeten Auffassung von AdConnector als gering einzuschätzen sind, ist AdConnector berechtigt, im Interesse des Kunden ggf. auch verwandte oder ähnliche Begriffe zu verwenden.
  2. AdConnector verwaltet und optimiert auch bestehende Anzeigen-Kampagnen die vom Kunden vor Vertragsbeginn und während der Vertragszeit manuell oder über den AdWizard oder PostWizard erstellt wurden.
  3. AdConnector wird nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der eigenen speziellen Kenntnisse die Beträge festsetzen, welche maximal pro Klick auf die für den Kunden erstellte(n) Anzeige(n) geboten werden und nicht überschritten werden dürfen (so genannte „CPC“). AdConnector wird hierbei während der Vertragslaufzeit kontinuierlich überprüfen, welche Dienstleistung oder welches Produkt der Werbeplattformen (z.B. Google Ads) den Werbezielen des Kunden mutmaßlich am besten gerecht wird und nach einem internen Algorithmus die maximalen Klickpreise selbst und vollautomatisch festlegen. Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer Anzeige (z.B. Google Ads) eine Werbeleistung von AdConnector darstellt.
  4. Die Häufigkeit der Klicks hängt von der Branchennachfrage und dem eingesetzten Budget ab. Die Anzeigen des Kunden können so lange erscheinen, bis das Tagesbudget aufgrund der von den Werbeplattformen jeweils pro Klick berechneten Kosten verbraucht ist. AdConnector kann keine Garantie übernehmen, dass und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint.
  5. AdConnector bemüht sich nach besten Kräften, die Kampagnen (z.B. Google Ads) derart zu optimieren, dass ein niedriger Klickpreis und eine hohe Anzeigenposition, jeweils abhängig von der für den Kunden relevanten Branche, erreicht werden kann. Im Fall von Google Ads Kampagnen erfolgt dies durch einen hohen Qualitätsfaktor (siehe 4. Abs. 2) der Anzeige und Ausrichtungen.
  6. Der Kunde erhält online regelmäßig eine Statistik, in der die Impressionen, Klicks und Conversions aufgelistet sind, um so den Erfolg der Kampagnen (z.B. Google Ads) nachvollziehen zu können. Die Statistik ist über das Kundenkonto abrufbar.
  7. AdConnector wird alle in diesem unter 3. (Leistungen von AdConnector) genannten Leistungen regelmäßig in automatisierter Form auf Basis speziell hierfür entwickelter Software erbringen. AdConnector wird sich darum bemühen, dass die eingesetzten Verfahren dem Stand der Technik entsprechen. Es findet jedoch keine Prüfung der von der Webseite des Kunden ausgelesenen oder auf Basis der von ihm bereitgestellten Informationen ermittelten Keywords auf Marken- oder sonstige Schutzrechts- oder Rechtsverletzungen statt. Dies gilt auch für Anzeigentexte und Keywords, die auf Basis von Texten von der Webseite des Kunden generiert werden. Auch eine manuelle Nachprüfung der Ergebnisse der Software – einschließlich der entworfenen Anzeigen und Keywords – auf Stimmigkeit oder Rechtsverletzungen wird durch AdConnector grundsätzlich nicht vorgenommen.

4. Konzepte der Werbeplattformen

  1. Das Werbekonzept Google Ads, so wie es von AdConnector genutzt wird, funktioniert dergestalt, dass nach einer Suche mit der Internet-Suchmaschine Google dem betreffenden Internet-Nutzer über bzw. neben den eigentlichen Suchergebnissen zusätzlich Werbeanzeigen („Google Ads-Anzeigen“) eingeblendet werden. Kosten werden seitens Google berechnet, sobald Internet-Nutzer auf eine eingeblendete Werbeanzeige klicken. Eine Einblendung der Google Ads-Anzeigen erfolgt grundsätzlich immer dann, wenn die für den Kunden hinterlegten Schlüsselbegriffe („Keywords“) mit den vom Internet-Nutzer eingegebenen Suchbegriffen identisch sind. Sind für bestimmte Schlüsselbegriffe von einer Vielzahl von Unternehmen Google Ads gebucht, so kann es aus Platzgründen, auf die AdConnector keinen Einfluss hat, vorkommen, dass nicht alle Google Ads-Anzeigen angezeigt werden. In diesem Falle wird die Entscheidung, welche Google Ads-Anzeigen tatsächlich angezeigt werden und in welcher Reihenfolge dies geschieht, für jeden Google-Suchvorgang automatisch im Rahmen einer sog. Auktion seitens Google ermittelt. Dabei hängt die Chance eingeblendet bzw. möglichst weit oben eingeblendet zu werden u.a. von der Höhe des jeweils festgelegten Maximalbetrages pro Klick und der Bewertung der sog. Qualität der Anzeige durch Google (im Folgenden „Qualitätsfaktor“) ab. Aktuelle Informationen zur Funktionsweise von Google AdWords sind unter https://ads.google.com abrufbar.
  2. Das Werbekonzept von Google Shopping, so wie es von AdConnector genutzt wird, funktioniert dergestalt, dass nach einer Suche mit der Suchmaschine Google (bei Nutzung der Option „Shopping“ oder unter der Unterseite http://https://shopping.google.com/) dem betreffenden Internet-Nutzer entsprechende Angebote von Händlern eingeblendet werden. Dazu wird Google Ads durch Google Shopping erweitert; die Nutzung des gewählten Tagesbudgets zwischen diesen zwei Werbeplattformen steuert Google selber aus. Mit dem Tagesbudget werden Anzeigen mit Produktinformationen geschaltet und genutzt, wenn Internet-Nutzer in der Google-Suche oder bei Google Shopping/Product Listing Ads nach Ihren Produkten suchen. Die Anzeige für den Kunden umfasst unter anderem Bilder der Artikel, Preise und Namen des Shops. Internet-Nutzer, die auf die Anzeige des Kunden klicken, werden auf die Website des Kunden weitergeleitet, auf der sie den Artikel direkt kaufen können. Beim Einsatz von Anzeigen mit Produktinformationen entstehen nur Kosten, wenn ein Internet-Nutzer auf die Anzeige des Kunden klickt und auf die Website des Kunden gelangt. Der Kunde zahlt nur dann, wenn der Internet-Nutzer über Google zu deren Geschäft weitergeleitet wird. Eine detaillierte Beschreibung findet sich unter https://support.google.com/google-ads/answer/2454022.
  3. Die Beschreibung der Werbekonzepte der jeweiligen Anbieter (z.B. Google) sind zudem auf den jeweiligen Webseiten zu finden.

5. Beistellungs-, Mitwirkungs-, Prüf- und weitere Pflichten des Kunden; Freistellung bei Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Inhalte

  1. Der Kunde stellt die für die Marketing-Leistungen notwendigen Informationen über die vom Kunden angebotenen und durch AdConnector zu bewerbenden Produkte und Leistungen des Kunden zur Verfügung, indem der Kunde entweder:
    • AdConnector gestattet, die Website des Kunden automatisiert auszulesen (per sog. Crawler), und/oder ein von AdConnector angebotenes Plugin verwendet, welches die Datenbank des Webshops des Kunden ausliest und die zur Erbringung der Marketing-Leistungen notwendigen Informationen an AdConnector übermittelt.
    • und/oder selbst die gewünschten Keywords oder Produkte an AdConnector übermittelt.
    • Gestattet der Kunde das automatisierte Auslesen seiner Websites, so müssen diese den Anforderungen für die Schaltung von Anzeigen-Kampagnen gemäß den dafür geltenden AGB entsprechen, ansonsten können die Anzeigen kostenpflichtig gelöscht werden.
  2. Die Bewerbung von Substanzen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen, Produkten und/oder Materialien, deren Bewerbung und/oder Vermarktung rechtswidrig, verboten oder unethisch ist, ist unzulässig und kann kostenpflichtig gelöscht und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. AdConnector behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor. Im Falle der Verwendung von Keywords, die gegen die Werberichtlinien der Werbeplattformen verstoßen, behält AdConnector die durchschnittliche Lizenzgebühr zzgl. Mwst. als Bearbeitungsgebühr. Der Kunde versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten einschließlich der angegebenen Keywords berechtigt zu sein und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Kunde versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Daten, insbesondere die angegebenen Keywords, frei von Rechten Dritter und mit geltendem Recht vereinbar sind. Das Gleiche gilt für Begriffen, die auf den vom Kunden zur Auswertung angegebenen Webseiten als Keywords verwendet werden (etwa in den sog. Meta-Tags im HTML-Code). Das Gleiche gilt für die Begriffe, die in Texten auf diesen Webseiten enthalten sind. AdConnector übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere nicht für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Anzeigen und sonstigen Leistungen.
  3. Der Kunde ist gegenüber AdConnector verpflichtet, Verstöße der in dem vorstehenden 5. Abs. 2 sowie in 7. Abs. 1 genannten Art zu vermeiden. Er ist hierzu insbesondere verpflichtet, die im Rahmen dieses Vertrages von ihm für die Erstellung von Anzeigen und Keywords zur Verfügung gestellten Informationen vorab sorgfältig auf die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken) und sonstigen Rechten Dritter zu prüfen. Auf Verlangen von AdConnector hat der Kunde eine entsprechende Gestattung und/oder Lizenz für die von ihm benutzten Marken und sonstigen Schutzrechte nachzuweisen. Er hat ferner die von AdConnector auf Basis der von ihm bereitgestellten Informationen generierten Anzeigen in eigener Verantwortung auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Hierzu kann, soweit für die jeweilige Leistung verfügbar, auch die von AdConnector angebotene Vorschaufunktion herangezogen werden.
  4. Im Hinblick auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Keywords stellt der Kunde AdConnector von allen Nachteilen frei, die AdConnector durch deren Verwendung im Rahmen des Vertragszwecks entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt der auf Grundlage seiner Daten im Rahmen des Vertragszwecks für ihn durch AdConnector erstellten Anzeige(n). Er stellt AdConnector von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und/oder markenrechtlichen und/oder sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen 5. Abs. 2 oder 5. Abs. 3 beruhen. Das Gleiche gilt im Fall des Verkaufs und/oder der sonstigen Vermarktung rechtswidriger Produkte.
  5. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Daten ist der Kunde verantwortlich.
  6. Der Kunde gewährt AdConnector das Recht, die von ihm bereitgestellten Daten in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere auch das uneingeschränkte Recht, die gelieferten Daten zur Optimierung des Algorithmus zu verwenden oder die Erfolgsschätzungen zu verbessern.
  7. In bestimmten – nachstehend beschriebenen – Fällen findet eine Erfolgsmessung der Werbeplattformen auf Basis eines sog. Trackings der Endkunden mittels sog. Tracking-Pixel statt. Auf diese Weise kann – auch unter Nutzung von Cookies, die von den Werbeplattformen auf den Rechnern der Endkunden abgelegt werden – von den Werbeplattformen u.a. gemessen werden, ob die Einblendung einer Werbeanzeige später zu einem Aufruf der entsprechenden Produktseite durch den Endkunden geführt hat. Die so gewonnenen statistischen Informationen nutzt AdConnector, um dem Kunden eine detaillierte Rückmeldung über den Erfolg der Beauftragung zu geben (siehe 3. Abs. 5). Das Tracking-Verfahren wird insbesondere eingesetzt, wenn der Kunde ein Online-Shopsystem mit einer Schnittstelle zu AdConnector benutzt; in diesem Fall ist grundsätzlich in den Internetseiten eine von den Werbeplattformen gestellter Tracking-Pixel-Code zum Zweck der vorstehend beschriebenen Erfolgsmessung integriert. Das Tracking-Verfahren findet in gleicher Weise statt, wenn der Kunde auf seinen Seiten den entsprechenden Tracking-Pixel-Code von den Werbeplattformen selbst integriert. Schließlich kann es sein, dass AdConnector besondere Arten von Kampagnen anbietet, deren Nutzung/Erfolgsmessung ebenfalls auf dem dargestellten Tracking-Verfahren basiert – in diesem Fall wird AdConnector den Kunden gesondert darauf hinweisen, dass eine Erfolgsmessung über Tracking-Verfahren auf seinen Webseiten stattfindet. Der Kunde ist in allen Fällen verpflichtet, seinerseits für die Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes zu sorgen. Er verpflichtet sich gegenüber AdConnector, das seinerseits Erforderliche zur Einhaltung dieser Gesetze zu veranlassen. Er wird die Kunden seines Online-Shops und seiner sonstigen beworbenen Internetseiten rechtzeitig und verständlich im vorgeschriebenen Umfang über die mit der Nutzung dieser Seiten verbundene Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten – durch sich und auch durch die Werbeplattformen – gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Telemediengesetz hinweisen. Der Kunde wird ferner, soweit nach der jeweils geltenden Rechtslage erforderlich, eine rechtsgültige Einwilligung des Kunden in das Tracking und/oder das Setzen von Cookies zu den in diesem Abschnitt beschriebenen Zwecken einholen. Der Kunde hält AdConnector von allen Ansprüchen der Endkunden und sonstiger Dritter frei, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen diesen 5. Abs. 7 oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz ergeben. Das Einbinden der Erfolgsmessung der Werbeplattformen auf Basis eines sog. Trackings der Endkunden ist nicht im Laufzeitvertrag mit AdConnector enthalten.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag zwischen AdConnector und dem Kunden kommt mit Auftragserteilung durch den Kunden unter https://adconnector.com zustande und wird für unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Jede Vertragspartei kann grundsätzlich den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des monatlichen Leistungszeitraums, frühestens aber zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, ohne Angaben von Gründen gegenüber dem anderen Vertragsteil kündigen, sofern nicht in einem individuellen Auftragsangebot, das durch den Kunden per Mail oder Fax angenommen wurde, eine andere Mindestvertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist vereinbart wurde. Verletzt der Kunde die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, können gemäß 9. Vergütung, Abs. 4 weitere Ansprüche von AdConnector gegenüber dem Kunden entstehen.
    • Einzelne Vertragsbestandteile (Upgrades) haben die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie in 2. aufgeführt.
    • Kampagnen können jederzeit durch den Kunden im Kundenkonto von AdConnector pausiert werden. Für pausierte Kampagnen entstehen keine variablen Kosten (s. Preismodell).
  3. AdConnector behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor, sofern die Website des Kunden so gestaltet ist, dass sie sich für die Dienstleistungen von AdConnector nicht eignet oder von Werbeplattformen (z.B. Google) abgelehnt wird. Das Sonderkündigungsrecht gilt bereits vor der Schaltung erster Anzeigen. Auch nach der Schaltung der Anzeigen behält sich AdConnector ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn aus technischen Gründen die Leistung nicht erbracht werden kann.
  4. Der Kunde erhält ein Sonderkündigungsrecht von 7 Tagen und kann innerhalb dieses Zeitraums den Vertrag kündigen, die Kündigung muss per Mail an die E-Mail-Adresse support@adconnector.com gerichtet werden. Das Kundenkonto wird umgehend geschlossen und etwaige Kosten (prozentuale Vergütung) abgerechnet.
  5. Der Kunde kann seine reguläre Kündigung im Kundenkonto jederzeit unter https://app.adconnector.com/billing einreichen.
  6. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit endet auch das Recht des Kunden, von AdConnector kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung jeglicher Art (einschließlich Werbeslogans, Adwords-Texte, grafischer Werbung und/oder Anzeigen- oder Marketing-Kampagnen) zu nutzen. Sofern der Kunde die von AdConnector kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung in irgendeiner Art nach Beendigung des Vertrages weiter nutzt, behält sich AdConnector vor, eine Vertragsstrafe zu fordern. Die Vertragsstrafe beläuft sich auf mindestens einmalig 2.000 € netto, abhängig von der monatlichen durchschnittlichen Rechnungshöhe jedoch maximal 5.000 € netto. Der Kunde muss nachweisen, dass alle von AdConnector kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbungen endgültig entfernt worden sind. Das Entfernen der durch AdConnector erstellten Kampagnen und Anzeigen ist jederzeit durch AdConnector möglich. Entzieht der Kunde das Werbekonto vor Beendigung des Vertrags, so muss der Kunde unverzüglich/ binnen 24 Stunden einen Nachweis über die endgültig entfernten von AdConnector kreierte und/oder geschaltete Anzeigenwerbung anfertigen und zuschicken. Wird der Nachweis zu spät eingereicht, wird auch in diesem Fall die Vertragsstrafe fällig.

7. Rechtsverletzende, gefährliche oder sittenwidrige Werbung oder sonstiger Missbrauch; Ablehnungs- und Kündigungsrecht; Vertragsstrafe

  1. Die auftragsgemäß für den Kunden zu bewerbenden Produkte oder Dienstleistungen – oder die Werbung dafür – dürfen nicht gegen Rechtsvorschriften (z.B. Jugendschutz- oder Strafgesetze) oder Rechte Dritter verstoßen, sittenwidrig sein, die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden oder rassistisch oder volksverhetzend sein. Sie (oder die Werbung dafür) dürfen ferner keine Minderheiten beleidigen oder in sonst irgendeiner Weise gegen den guten Geschmack verstoßen. Ferner darf die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen keinen Verstoß gegen die AGB der Werbeplattformen (z.B. Google Ads) darstellen.
  2. AdConnector behält sich vor, vom Kunden bereitgestellte Daten nicht zu verwenden bzw. zu entfernen, soweit ein Verstoß gegen 7. Abs. 1 vorliegt. Das Gleiche gilt, soweit der Inhalt der Daten nach Einschätzung von AdConnector möglicherweise Gegenstand von rechtswidrigen, herabsetzenden, ehrverletzenden, unsittlichen Äußerungen oder ebensolchen bildlichen Darstellungen sein könnte.
  3. AdConnector kann die Erbringung seiner vertraglichen Leistungen für den Kunden jederzeit ablehnen und laufende Verträge fristlos kündigen, wenn ein Verstoß gegen 7. Abs. 1 vorliegt oder bei Schaltung der Werbung vorliegen würde. Das Gleiche gilt, soweit ein Fall des 7. Abs. 2 S. 2 vorliegt oder vorliegen würde. Ferner gilt das gleiche, soweit die Leistungen aus technischen Gründen nicht durchführbar sind.
  4. Betreffen Verstöße der in 7. Abs. 1 und 7. Abs. 2 S. 2 genannten Art laufende Kampagnen, so können diese von AdConnector kostenpflichtig gelöscht werden. Rechtswidrige Handlungen können gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen 7. Abs. 1 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe nach billigem Ermessen von AdConnector festzusetzen ist und auf Antrag des Kunden vom zuständigen Gericht überprüft wird.
  5. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines streitigen Verfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle (zum Beispiel Schlichtungsstelle der Berliner Wirtschaft) in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchzuführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.

8. Leistungsänderungen

  1. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird AdConnector dadurch die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich der Werbeplattformen (z.B. Google Ads) erschwert, kann sie die angebotenen Dienste den Veränderungen entsprechend angemessen anpassen.
  2. Im Falle einer Änderung, durch welche AdConnector ihre Leistung wesentlich erschwert wird, ist AdConnector berechtigt, die angebotenen Dienste einzustellen oder nur gegen eine erhöhte Vergütung weiter anzubieten. In einem solchen Fall wird den Kunden rechtzeitig schriftlich (E-Mail genügt) über die wesentliche Erschwerung informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist die Leistungen einstellen.
  3. Änderungen an den Diensten der Werbeplattformen (z.B. von der Google Ads) (siehe 4.) können sich unmittelbar auf die Leistungserbringung auswirken. AdConnector hat hierauf keinen Einfluss. Es obliegt insofern dem Kunden, sich regelmäßig über die aktuelle Funktionsweise der Werbeplattformen (z.B. Google Ads) zu informieren (siehe auch 4.).
  4. Die Regelungen zur Kündigung in 7. bleiben von 8. unberührt.

9. Vergütung

  1. Der Kunde bestimmt ein Tagesbudget, welches er für die Werbung durch AdConnector für neue Anzeigen-Kampagnen zur Verfügung stellt und höchstens aufwenden will. Dieses Tagesbudget muss mindestens 10 EUR betragen und umfasst sämtliche von AdConnector zur Ausführung des Vertrages getätigten Aufwendungen für die neuen Anzeigen-Kampagnen (z.B. die Kosten, die die Werbeplattform beim Anklicken einer durch AdConnector für den Kunden geschalteten Google Ads-Anzeige in Rechnung stellt). Das Tagesbudget für neue Anzeigen-Kampagnen und bestehende Anzeigen-Kampagnen versteht sich exklusive einer Provision von AdConnector und zzgl. Umsatzsteuer. Das Werbebudget, welches der Kunde ohne Provision von AdConnector ausgibt, wird direkt bei der Werbeplattform (wie z.B. Google) gemäß der mit der Werbeplattform vereinbarten Fälligkeiten entrichtet.
  2. Das vereinbarte Werbebudget wird nicht vollständig aufgewendet, wenn die vollständige Ausschöpfung des Werbebudgets nach Ermessen von AdConnector nicht ökonomisch ist.
  3. AdConnector erhält für seine Leistungen vom Kunden in der Regel eine Vergütung, die unter https://adconnector.com/ geregelt ist, sofern nichts anderes in einer Individualvereinbarung z.B. in Form eines Angebots, welches der Kunde angenommen hat, mit dem Kunden vereinbart wurde. Die Preise setzen sich aus einer monatlichen, prozentualen, ggf. fixen Vergütung zusammen. Die prozentuale Vergütung beträgt 20 % und ist abhängig vom Werbebudget, die fixe Vergütung beträgt € 99,00 (netto) für den Fall, dass keine Werbebudgets eingesetzt werden oder die prozentuale Vergütung, die fixe Vergütung nicht übersteigt. Die Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch gilt für jeden Tag, an dem AdConnector im Auftrag des Kunden tätig ist.
  4. AdConnector behält sich das Recht vor, bei jeglichen aufwändigen manuellen Tätigkeiten, die nicht automatisiert werden können, eine Aufwandspauschale von bis zu € 150,00 (netto) dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  5. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden, vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, werden die Gebühren sofort fällig, die entsprechend der Mindestvertragslaufzeit gegolten hätten, berechnet anhand des monatlichen Durchschnitts der Vergütung während der bisherigen Vertragslaufzeit ggf. der fixen Vergütung je Monat. Entrichtete Vergütungen werden entsprechend angerechnet. Die Zahlung des fälligen Restbetrages hat innerhalb von drei Werktagen auf das Konto von AdConnector zu erfolgen.

10. Rechnung, Zahlungsbedingungen und Einzugsermächtigung

  1. AdConnector wird dem Kunden zum Ende des Leistungszeitraums eine Rechnung stellen, sofern kein anderer Abrechnungszyklus in einer Individualvereinbarung z.B. in Form eines Angebots, welches der Kunden angenommen hat, mit dem Kunden vereinbart wurde. In den Rechnungen werden die in dem abgerechneten Zeitraum angefallene Vergütung von AdConnector (siehe 9. Abs. 3) zzgl. 19% MwSt. in Rechnung gestellt. Die entsprechende Werbeplattform (wie z.B. Google Ads) stellt dem Kunden das Werbebudget selbst in Rechnung und bucht in dem jeweiligen Abbuchungsverfahren (Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte) ab.
  2. Die Rechnung wird jeweils elektronisch im PDF-Format gestellt und zum Download über das Kundenkonto bereitgestellt. Der Kunde stimmt dieser Art der Rechnungsstellung gem. § 14 Umsatzsteuergesetz zu. Die Bereitstellung der elektronischen Rechnung zum Download über das Kundenkonto begründet – über die damit bewirkte Übermittlung der Rechnung im Sinne des § 14 Umsatzsteuergesetz hinaus – keine nachteiligen Rechtsfolgen für den Kunden. Insbesondere führt die Bereitstellung der Rechnung zum Download als solche nicht zum Verzug. Der vorstehende Satz gilt nicht für den Fall, dass AdConnector die elektronische Rechnung im eigenen Ermessen zusätzlich per E-Mail an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse des Kunden versendet. Für diesen Fall (d.h. die Zusendung der Rechnung per E-Mail) gilt die Regelung des § 286 BGB über den Verzug.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Rechnung automatisch, z.B. per SEPA-Lastschriftverfahren (Girokonto) beglichen. Bei Wahl des Lastschriftverfahrens ermächtigt der Kunde AdConnector, fällige Beträge per Lastschrift von dem vom Kunden angegebenen Girokonto einzuziehen (im Ermächtigungsverfahren) und verpflichtet sich, keine Rücklastschrift zu initiieren. Bei Wahl der Kreditkartenzahlung ermächtigt der Kunde AdConnector, die vom Kunden zur Zahlung bestimmte Kreditkarte mit den in Rechnung gestellten Beträgen zu belasten.
  4. Die Einziehung bzw. Belastung fälliger Beträge gem. 10. Abs. 1 erfolgt grundsätzlich am zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraumes. Sämtliche eingezogenen bzw. belasteten Beträge werden in den Rechnungen gem. 10. Abs. 1 ausgewiesen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Einziehung bzw. Belastung von (Teil-)Beträgen damit schon vor der Rechnungsstellung gem. 10. Abs. 1 erfolgen kann. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Bankkonto bzw. die Kreditkarte ausreichend gedeckt sind.
  5. Im Falle von Rücklastschriften mangels Kontodeckung oder wegen unberechtigten Widerspruchs wird der Kunde den entstandenen Schaden ersetzen. Der Schaden wird pauschal mit € 150,00 (netto) je Rücklastschrift angesetzt. Satz 1 und Satz 2 dieses Abs. gelten auch, wenn der Kunde trotz fälliger Rechnungen die Einzugsermächtigung widerruft und daraus ohne Verschulden der AdConnector Rücklastschriften entstehen. Der Kunde wird auch den entstandenen Schaden im Falle eines Chargebacks (Rückbelastung) ersetzen. In Fällen des vorstehenden Satzes wird der Schaden pauschal mit € 150,00 (netto) je Chargeback angesetzt. In allen Fällen dieses Abs. ist dem Kunden der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
  6. Im Falle der Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung wird die Vergütung für den laufenden Tag sowie die bereits getätigten Aufwendungen in voller Höhe in Rechnung gestellt. Ein verbleibender Rest des Tagesbudgets (einschließlich eines etwaigen Budget-Übertrags) wird ebenfalls in Rechnung gestellt, es sei denn, AdConnector erhält diesen Rest seinerseits von der Werbeplattformen erstattet.
  7. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Forderungen, die bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden, wenn diese auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen.
  8. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist AdConnector berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform zu pausieren. Der Zugang wird nach vollständiger Zahlung des Zahlungsrückstands unverzüglich wieder freigegeben.

11. Keine Gewährleistung

  1. Die Erreichbarkeit und Abrufbarkeit einzelner Anzeigen kann nicht zugesichert werden. Insbesondere sind vorübergehende Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Werbeplattformen unüblich. AdConnector übernimmt darüber hinaus für Zugangseinschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von AdConnector nicht zu vertretenden und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Umständen beruhen, keine vertragliche Gewähr.
  2. AdConnector ist zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die kurzfristige Unterbrechungen des Angebots der Werbeplattformen und deren Produkte zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs wird AdConnector dabei so gering wie möglich halten.
  3. Hinweise auf offenkundige Unrichtigkeiten bei den für den Kunden geschalteten Google Ads-Anzeigen müssen jeweils spätestens 4 Werktage nach Erscheinen der Google Ads-Anzeige geltend gemacht werden. Anderenfalls erlöschen sich daraus eventuell ergebende Ansprüche.
  4. AdConnector übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die effektiven Resultate aus den verwalteten Werbekampagnen. Die auf https://adconnector.com/ angezeigten Schätzungen in Bezug auf den erwarteten Neukunden-Anstieg oder Traffic-Zunahme stellen lediglich eine statistische Schätzung dar.

12. Haftung

  1. AdConnector haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen der Produkthaftung, bei Abgabe von Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Unbeschadet 13. Abs. 1 besteht eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur für durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachte Schäden und ist in der Höhe auf die vertragstypischen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung von AdConnector ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von AdConnector verursacht werden. Es wird klargestellt, dass 13. Abs. 1 und Abs. 2 von diesem Absatz unberührt bleiben.

13. Änderung der AGB

  1. Widerspricht der Kunde einer ihm elektronisch oder schriftlich drei Wochen im Voraus angekündigten Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ankündigung, so werden die Änderungen und Ergänzungen auch für laufende Vertragsverhältnisse entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; AdConnector behält sich für diesen Fall das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
  2. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfällt das Widerspruchsrecht des Kunden gemäß 14. Abs. 2. Das Gleiche gilt bei Änderungen und Ergänzungen, die AdConnector vornimmt, weil die AGB aufgrund nachträglich geänderter Umstände nicht mehr passen oder lückenhaft geworden sind. Das Gleiche gilt ferner für Änderungen und Ergänzungen, die AdConnector vornimmt, weil das Verhältnis der von AdConnector erbrachten Leistung und des dafür zu leistenden Entgelts sich nachträglich so verändert hat, dass eine Anpassung der AGB geboten ist. Änderungen und Ergänzungen, die unter die vorstehenden beiden Sätze fallen, wird AdConnector den bestehenden Kunden gleichwohl drei Wochen im Voraus schriftlich oder elektronisch ankündigen.

14. Schlussbestimmungen

  1. Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist Berlin.
  3. Die unter https://adconnector.com/de/agb/ aufgerührte AGB ist auch für andere Sprachoptionen wie Englisch maßgebend.
  4. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

15. Ergänzungen

Ergänzend gelten, soweit anwendbar, die jeweils aktuellen AGB, Werberichtlinien und sonstigen Richtlinien der Werbeplattformen mit der Maßgabe, dass die darin beschriebenen Pflichten des Nutzers gegenüber den Werbeplattformen die Pflichten des Kunden gegenüber AdConnector beschreiben. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten gehen diese AGB von AdConnector den AGB für die Werbeplattformen vor.

Namentlich sind dieses bei Google für die Nutzung die AGB des Dienstes Google AdWords und Google Shopping/Product listing Ads (abrufbar unter: https://adwords.google.de/select/tsandcsfinder?country=DEhttps://support.google.com/adwordspolicy/topic/1626336?hl=de&ref_topic=2996750https://support.google.com/adwordspolicy/answer/176095?hl=de).

Stand: April 2020